01

Ihr Weg zu einem Mandat bei uns:

Datenschutzerklärung und Belehrung

Um überhaupt eine Akte mit Ihren Daten anlegen zu können, benötigen wir vorab (zumindest einmalig für jeden Mandanten) eine aktuelle Datenschutzerklärung, die natürlich auch gelegentlich an die gesetzlichen Veränderungen anzupassen ist, so dass es durchaus sein kann, dass wir für ein neues Mandant auch eine neue Erklärung benötigen. Bitte laden Sie sich diese herunter, drucken Sie sie aus und leiten Sie sie uns (am Besten im Original oder in qualitativ hochwertigem Scan) nach Unterzeichnung wieder zurück.

02

Stammdatenblatt

Um schließlich den Kontakt mit Ihnen (per Telefon, WhatsApp, eMail und Postadresse) und auch beispielsweise mit Ihren Versicherungen zu führen und auch aufrecht erhalten zu können, benötigen wir aktuelle Stammdaten. Bitte laden Sie auch hierfür das hier zur Verfügung gestellte Stammdatenblatt herunter, drucken es aus, und leiten Sie es uns nach Vervollständigung Ihrer Daten und Unterzeichnung (möglichst im Original oder aus qualitativ hochwertigem Scan) wieder zurück.

03

Vollmachturkunde

Um mich gegenüber Gegnern, beteiligten Anwälten, beteiligten Versicherungen und sonstigen beteiligten Personen (Betreuern, Behörden, Vermietern....) als Ihr anwaltlicher Vertreter ausweisen zu können, benötige ich (für jedes Verfahren gesondert) eine Vollmachturkunde, die Sie ebenfalls hier herunterladen können. Bitte leiten Sie mir diese nach Unterzeichnung (möglichst im Original oder hochwertigem Scan) zeitnah wieder zurück. (Ausfüllen und auf die vorliegende Akte anpassen können wir sie im Bedarfsfalle selbst; Ihre Unterschrift ist aber unerlässlich.)

04

Kontaktaufnahme

Schicken Sie uns die drei vorstehend benannten, von Ihnen ausgedruckten und unterzeichneten, Dokumente (Datenschutzerklärung, Stammdatenblatt und Vollmachturkunde) mit den Ihres Erachtens relevanten Unterlagen am besten per Mail (oder Post) in die Kanzlei, damit wir sie sichten und das weitere Vorgehen dann mit Ihnen abklären können.

05

weitere Vorgehensweise

Erkundigen Sie sich bei Bedarf und nach Interesse über den aktuellen Verfahrensstand.

06

elektronische Akte

Wir führen Ihre Daten, Unterlagen und Schriftsätze in einer elektronischen Akte ("eAkte"), zu der wir Ihnen in Zukunft auch unmittelbaren Einblick gewähren können. Aktuell erlaubt uns dies die hier verwendete Software zwar noch nicht, aber diese Option wird in Kürze eingerichtet und freigeschaltet werden.

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