01
Ihr Weg zu einem Mandat bei uns:
Datenschutzerklärung und Belehrung
Um überhaupt eine Akte mit Ihren Daten anlegen zu können, benötigen wir vorab (zumindest einmalig für jeden Mandanten) eine aktuelle Datenschutzerklärung, die natürlich auch gelegentlich an die gesetzlichen Veränderungen anzupassen ist, so dass es durchaus sein kann, dass wir für ein neues Mandant auch eine neue Erklärung benötigen. Bitte laden Sie sich diese herunter, drucken Sie sie aus und leiten Sie sie uns (am Besten im Original oder in qualitativ hochwertigem Scan) nach Unterzeichnung wieder zurück.
02
Stammdatenblatt
Um schließlich den Kontakt mit Ihnen (per Telefon, WhatsApp, eMail und Postadresse) und auch beispielsweise mit Ihren Versicherungen zu führen und auch aufrecht erhalten zu können, benötigen wir aktuelle Stammdaten. Bitte laden Sie auch hierfür das hier zur Verfügung gestellte Stammdatenblatt herunter, drucken es aus, und leiten Sie es uns nach Vervollständigung Ihrer Daten und Unterzeichnung (möglichst im Original oder aus qualitativ hochwertigem Scan) wieder zurück.
03
Vollmachturkunde
Um mich gegenüber Gegnern, beteiligten Anwälten, beteiligten Versicherungen und sonstigen beteiligten Personen (Betreuern, Behörden, Vermietern....) als Ihr anwaltlicher Vertreter ausweisen zu können, benötige ich (für jedes Verfahren gesondert) eine Vollmachturkunde, die Sie ebenfalls hier herunterladen können. Bitte leiten Sie mir diese nach Unterzeichnung (möglichst im Original oder hochwertigem Scan) zeitnah wieder zurück. (Ausfüllen und auf die vorliegende Akte anpassen können wir sie im Bedarfsfalle selbst; Ihre Unterschrift ist aber unerlässlich.)
04
Kontaktaufnahme
Schicken Sie uns die drei vorstehend benannten, von Ihnen ausgedruckten und unterzeichneten, Dokumente (Datenschutzerklärung, Stammdatenblatt und Vollmachturkunde) mit den Ihres Erachtens relevanten Unterlagen am besten per Mail (oder Post) in die Kanzlei, damit wir sie sichten und das weitere Vorgehen dann mit Ihnen abklären können.
05
weitere Vorgehensweise
Erkundigen Sie sich bei Bedarf und nach Interesse über den aktuellen Verfahrensstand.
06
elektronische Akte
Wir führen Ihre Daten, Unterlagen und Schriftsätze in einer elektronischen Akte ("eAkte"), zu der wir Ihnen in Zukunft auch unmittelbaren Einblick gewähren können. Aktuell erlaubt uns dies die hier verwendete Software zwar noch nicht, aber diese Option wird in Kürze eingerichtet und freigeschaltet werden.
07
Beratungshilfe
Zur Kostenminimierung können Sie bei Gericht Beratungshilfe beantragen. Laden Sie hierfür bei uns das hierzu benötigte Formular herunter und legen Sie dieses (ausgefüllt und unterschrieben) bei dem in Ihrem Bezirk liegenden Amtsgericht vor, damit (bis auf einen Eigenanteil von 15 €) die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts übernommen werden.
08
Prozesskostenhilfe (PKH) und Verfahrenskostenhilfe (VKH)
In einem gerichtlichen Verfahren können die Kosten, die bei Gericht selbst anfallen, und die Kosten des eigenen Anwalts aus der Staatsakasse übernommen werden. Hierzu benötigen Sie das nachstehende Formular, welches Sie ausgefüllt, unterzeichnet und unter Beifügung aussagekräftiger Belege (Kontoauszüge, Verträge, Bescheide, Quittungen etc.) dem Anwalt zuleiten, damit dieser für Sie diese Unterlagen dann bei Gericht einreicht.
09
Terminvereinbarung
Bereiten Sie sich bereits auf den ersten Besprechungstermin vor: Stellen Sie alle Unterlagen zusammen, die Sie benötigen, auch die Unterlagen für Beratungs- oder Prozesskostenhilfe (Kontoauszüge, MIetverträge, Versicherungsunterlagen etc.), um den Termin dann kurz halten zu können.